VOLLSTATIONÄRE PFLEGE

ES GEHT NICHT MEHR ANDERS:
WIR BRAUCHEN EINEN PFLEGEPLATZ

Sein geliebtes Zuhause im Alter endgültig zu verlassen, ist ein großer Schritt. Wird die Pflege und Versorgung zu Hause zu einer zunehmenden Belastung und kann nicht mehr geleistet werden, ist es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an der Zeit, Entscheidungen zu treffen.

Sie haben ein Gefühl der Hilflosigkeit? Um Ihnen den emotionalen und zugleich bürokratischen Weg zu erleichtern, unterstützen wir Sie gerne: Wir beraten Sie verständlich, übersichtlich, vergleichbar …

  • … damit Sie von Anfang an das sichere Gefühl haben, sich für die richtige Pflegeeinrichtung zu entscheiden.
  • … damit Sie sich als unsere neue Bewohnerin und Bewohner vom ersten Kennenlernen bis zum Einzug gut betreut, aufgehoben und versorgt fühlen.
  • … damit Sie sich in unserem Haus schnell heimisch fühlen und rund um die Uhr bestens gepflegt und betreut werden.
  • … damit Sie als Angehörige die beruhigende Gewissheit haben, dass die Entscheidung für alle die beste ist.

WOBEI BRAUCHEN
SIE GERADE HILFE?

Frau Stroinski freut sich über Ihren Anruf.

Telefon
030 / 720 115 – 122

 

Vorher wohnte ich in einer großen Einrichtung, das gefiel mir überhaupt nicht. Heute bin ich umso dankbarer, wieder in meinem alten Bezirk und im Kniesehaus zu leben. Hier gefiel es mir sofort, denn das Haus ist klein und sehr familiär. Weil ich blind bin, kann ich mich auf den kurzen Gängen gut orientieren und das Personal ist spitze. Ich kann also sagen: Hier bin ich bestens aufgehoben.

Katharina Reinhold, 86 Jahre, Bewohnerin

DAS BESONDERE
AN UNSERER PFLEGEEINRICHTUNG

In unserer Einrichtung leben ältere Menschen mit fehlender oder eingeschränkter Sehkraft. Der Verlust des Sehvermögens bringt große Einschränkungen mit sich. Die Pflege, Versorgung und Betreuung bei verschiedenen Augenerkrankungen sind sehr anspruchsvoll. Darauf sind wir eingestellt und unsere Mitarbeitenden besonders geschult.

WENN NOCH ZEIT IST ODER ES PLÖTZLICH EILT

Ganz gleich, an welchem Punkt Sie im Moment stehen, wir informieren Sie über alle Möglichkeiten und finden gemeinsam den besten Weg für Sie – als pflegeempfangende Person und als Angehörige oder Angehöriger.

  • Möchten Sie uns erst einmal einfach ein paar Fragen stellen?
  • Wünschen Sie einen Termin, um unser Haus und seine Atmosphäre, den Alltag und die Menschen, die hier leben, ganz unverbindlich kennenzulernen?
  • Muss es plötzlich ganz schnell gehen, weil entweder nach dem Krankenhausaufenthalt ein Pflegeplatz gebraucht wird,
  • oder Angehörige die Pflege und Versorgung nicht mehr aufrechterhalten können?
  • Vielleicht haben Sie aber auch schon Ihre Entscheidung getroffen und möchten den nächsten Schritt gehen.

Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen – mit viel Erfahrung und Wissen, Fürsorge und Empathie.

KURZ UND EINFACH:
VOLLSTATIONÄRE PFLEGE ERKLÄRT

Die vollstationäre Pflege ist die Rund-um-die-Uhr-Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.

Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Kosten für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Für Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Der Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen besteht in den Pflegegraden 2 bis 5, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. 

Wählen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege, gewährt ihnen die Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss.

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die Kosten für diese Leistungen werden in vollem Umfang von der Pflegeversicherung getragen.

Sprechen Sie uns gerne direkt an.
Gemeinsam finden wir Antworten und Lösungen –
mit viel Erfahrung und Wissen, Fürsorge und Empathie.

Frau Stroinski freut sich über Ihren Anruf.

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030 / 720 115 – 122

Oder schreiben Sie gerne eine E-Mail an
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VERHINDERUNGSPFLEGE

GUT ZU WISSEN: ES GIBT ENTLASTUNG – DIE VERHINDERUNGSPFLEGE

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause, möchten aber mal verschnaufen oder verreisen, sind selbst erkrankt, müssen ins Krankenhaus oder in die Reha? Kein Problem:

  • Ihr pflegebedürftiger Angehöriger oder Ihre pflegebedürftige Angehörige hat bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf Verhinderungspflege.
  • Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson.
  • Für die Zeit der Vertretung wohnt die pflegeempfangende Person in unserer Pflegeeinrichtung, während das Pflegegeld weitergezahlt wird.
    Sie sind sich nicht sicher, welchen Anspruch Sie haben?

Oder möchten mehr zur zeitweisen Unterbringung in unserer Pflegeeinrichtung wissen?

Wir informieren Sie – gerne auch kurzfristig – über alle Möglichkeiten
und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.

WOBEI BRAUCHEN
SIE GERADE HILFE?

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Seit 25 Jahren unterstütze ich Menschen in ihrem Alltag – ein Beruf mit Sinn, wie ich finde, und der zu meinen Werten passt. Die Bewohnerinnen und Bewohner im Kniesehaus nehmen durch die Seheinschränkungen viel mehr wahr, sie brauchen mehr Nähe und Berührung. Gleichzeitig leben sie viel selbstbestimmter und bewusster, weil sie auf andere Sinne als wir sehenden Menschen angewiesen sind. Das beeindruckt mich sehr.

Alaia Kodsi, Pflegehelfer